Flüchtlingssituation im Stadtgebiet Kalkar

  • Sachstandsbericht
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen, 12.05.2016

Wortbeitrag


Stadtangestellter Stechling erläutert mit der als Anlage beigefügten Power-Point-Präsentation die Flüchtlingssituation im Stadtgebiet Kalkar.

Herr Viktor Weyers, Mitinitiator des Vereins „Kalkar hilft“, stellt Aufgaben und Funktionen von „Kalkar hilft“ vor und berichtet, welche Hilfen bzw. Unterstützungsleistungen in der Vergangenheit erbracht wurden. Weitere Angebote zur Unterstützung von Asylbewerbern/Flüchtlingen bestünden darüber hinaus aus ehrenamtlichen Sprachkursen, der Fahrradwerkstatt, Möbel- und Kleiderkammer. Auch das Patencafé würde gut angenommen werden. Er berichtet, dass das Patencafé ca. Mitte des Jahres in die - durch die Stadt angemietete - Liegenschaft Monrestraße 57 verlagert würde.

Herr Weyers wirbt um weitere Unterstützung für die Betreuung von Flüchtlingen bspw. durch das Bereitstellen von Praktika durch die regionale Wirtschaft. Nach seiner Auffassung sei auch noch ein zusätzlicher Bedarf für eine hauptamtliche Betreuung der Flüchtlinge gegeben.

BM Dr. Schulz entgegnet, dass sie den Handlungsbedarf hier beim Kreis Kleve sehe und für die Einrichtung eines Integrationszentrums sei, welches dann sinnvollerweise zentral viele Aufgaben koordinieren könne.

RM Reumer fragt an, ob die Lage in der Verwaltung bezüglich der Betreuung der Flüchtlinge aktuell immer noch so angespannt sei.

Stadtangestellter Stechling antwortet, die Lage sei noch immer sehr angespannt, die Arbeitsbelastung verlagere sich aktuell jedoch aus dem Asylbereich in den Aufgabenbereich SGB II, da ein Anteil der Flüchtlinge - vornehmlich aus Syrien und dem Irak - aufgrund der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen in diesen Leistungsbereich wechselten.

SB Kösters möchte wissen, ob Flüchtlinge überhaupt arbeiten dürfen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

Stadtangestellter Stechling erläutert, dass dies von der Bleibeprognose der Personen abhängig sei. Flüchtlinge mit Bleibeprognose könnten nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten. Andere Personen mit negativen Bleibeprognosen würden keine Arbeitserlaubnis erhalten, was des Öfteren zu Unzufriedenheit, Frust und Langeweile innerhalb dieser Gruppe führe. Schwierig sei die Situation für die sog. Bestandsfälle, deren Asylverfahren immer noch zu lange dauern.

Herr Weyers erklärt auf Nachfrage von SB Kösters, dass dies auch für unentgeltliche Praktika gilt.

SB Derix fragt, ob es denn sinnvoll sei, die aktuell leer stehenden Wohnungen für Flüchtlinge weiterhin vorzuhalten.

Stadtangestellter Stechling antwortet, dass eine Einschätzung über die Höhe künftiger Zuweisungen von Flüchtlingen schwierig sei, da der Stadt seitens der Bezirksregierung bzw. des Ministeriums seit Monaten keine aktuellen Zahlen zur Aufnahmequote zur Verfügung gestellt würden. Da die Prognose des Innenministeriums NRW bislang von ähnlichen Zuweisungen wie im Vorjahr ausgehe, würden zurzeit zwar keine weiteren Wohnungen angemietet, der aktuelle Pool an Wohnungen aber gehalten, damit bei Neuzuweisungen sofort ausreichend Wohnraum zur Unterbringung zur Verfügung stünde.

Stadtangestellter Stechling erklärt auf Nachfrage von SB Dr. Breidenbach, dass keine Angabe zu Kosten pro Flüchtling und Monat gemacht werden könne, da diese aus unterschiedlichen Gründen sehr stark schwanken.