Förderung zur Einrichtung eines Dorfladens in Grieth ("Hanselädchen")

  • Antrag vom 11.08.2015 des Herrn Ingmar Kerkhoff auf Gewährung eines Zuschusses
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 06.06.2018)

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 25.08.2015

Wortbeitrag


RM Wenten erläutert den von der FBK-Fraktion in der heutigen Sitzung verteilten Antrag (Anlage zur Niederschrift), der vorsieht, den Antrag von Herrn Kerkhoff ohne Beschlussfassung zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu geben.

Auf die Frage von RM Reinkens, ob die nicht abgerufenen Haushaltsmittel für das Förderprogramm "Jung kauft Alt" überhaupt übertragbar seien, antwortet BM Fonck, dass diese Mittel bei einem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt durchaus für andere Zwecke genutzt werden können, da es sich hier um ein Förderprogramm der Stadt Kalkar und nicht etwa um ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen oder dergleichen handle.

RM Kühnen merkt an, dass weder im Antrag noch im Geschäftsplan die Höhe des angefragten Zuschusses genannt sei.

Daraufhin schlägt RM Leusch vor, sich hierbei an andere in der Vergangenheit unterstützte Vereine, die jeweils 5.000,00 € Zuschuss erhielten, zu halten.

RM Wenten verweist erneut auf den Antrag der FBK-Fraktion, woraufhin RM Schwaya beantragt, die Sitzung für zehn Minuten zu unterbrechen, damit die Ausschussmitglieder von den als Zuhörer anwesenden Initiatoren des "Hanselädchens" aussagekräftige Informationen einholen könnten.

Nachdem sich die Ratsmitglieder Gulan und Kühnen sowie BM Fonck übereinstimmend dazu äußern, dass das "Hanselädchen" positiv für Grieth und die Stadt Kalkar sei, stimmt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dem Antrag auf Sitzungsunterbrechung zu.

Nach Wiederaufnahme der Beratungen weist BM Fonck darauf hin, dass die Stadt Kalkar im Falle eines Erwerbs von Genossenschaftsanteilen die Kommunalaufsicht einzubeziehen habe. Daraufhin schlägt RM Reinkens vor, dem "Hanselädchen" einen Zuschuss i. H. v. 5.000,00 € zu gewähren.

Anschließend empfiehlt BM Fonck, in der kommenden Ratssitzung einen Beschluss über diesen einmaligen Zuschuss zu fassen, ohne dass der Haupt- und Finanzausschuss in der heutigen Sitzung eine Beschlussempfehlung ausspreche.

Nach einem Meinungsaustausch zwischen den Ratsmitgliedern Wenten, Gulan, Wolters, Kühnen und Kunisch sowie BM Fonck erklärt RM Wenten, den Antrag der FBK-Fraktion bis zur kommenden Sitzung des Rates zurückzustellen.

Dem Vorschlag von BM Fonck, der Haupt- und Finanzausschuss solle keine Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt aussprechen, sondern der Rat der Stadt solle in seiner kommenden Sitzung einen Beschluss fassen, wird vom Haupt- und Finanzausschuss gefolgt.

Rat der Stadt, 27.08.2015

Wortbeitrag


BM Fonck berichtet von der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 25.08.2015 und dem darin zur Sprache gebrachten Vorschlag, dem "Hanselädchen" einen Zuschuss i. H. v. 5.000,00 € zu gewähren.

RM Pageler bezieht sich auf den in dieser Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gestellten Antrag der FBK-Fraktion, der vorsieht, den Antrag von Herrn Kerkhoff ohne Beschlussfassung zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu geben, und macht deutlich, dass die FBK das Projekt "Hanselädchen" positiv sehe, sich aber angesichts der kurzen Vorbereitungszeit vorbehalte, den Antrag wieder aufleben zu lassen.

Nach einer Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Kühnen und Reinkens sowie BM Fonck über die Notwendigkeit, über den Antrag von Herrn Kerkhoff in der heutigen Sitzung zu beraten sowie über die Ausgestaltung einer möglichen städtischen Unterstützung des "Hanselädchens" schlägt RM Kühnen vor, dass die Stadt Kalkar nicht einen einmaligen Zuschuss gewähren, sondern Genossenschaftsanteile im Wert von 7.500,00 € erwerben solle. Auch könnten die Ratsmitglieder aus eigenem Antrieb zusätzliche Genossenschaftsanteile erwerben.

Daraufhin findet zwischen den Ratsmitgliedern Reumer, Wolters, Kühnen, Kunisch, Klein und Gulan sowie BM Fonck und Stadtverwaltungsrat Jaspers ein reger Meinungsaustausch über die Vor- und Nachteile eines einmaligen Zuschusses einerseits und eines Erwerbs von Genossenschaftsanteilen andererseits statt, bei dem RM Wolters darauf hinweist, dass die Gewährung eines Zuschusses auch Signalwirkung habe und die Motivation der Initiatoren aufrecht erhalten könne.

RM Kühnen gibt zu bedenken, dass der Stadt Kalkar beim Kauf von Anteilsscheinen Gegenwerte zur Verfügung stünden, während dies bei der Gewährung eines Zuschusses nicht der Fall sei.

In der Folge skizziert Stadtverwaltungsrat Jaspers, wie ein Anzeigeverfahren im Fall des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen durch die Stadt zeitlich abläuft.

Nachdem RM van de Löcht einen Antrag auf Schluss der Rednerliste stellt, schlägt RM Wolters vor, einen einmaligen Zuschuss i. H. v. 5.000,00 € unter der Voraussetzung der Genossenschaftsgründung zu gewähren.

Anschließend stellt RM Kühnen zur Diskussion, ob überhaupt Genossenschaftsanteile gekauft oder ein Zuschuss gewährt werden soll und wie hoch in beiden Fällen der jeweilige Betrag sein soll.

BM Fonck setzt die Beratung daraufhin fort und verweist auf den Antrag von RM Wolters, der vorsieht, dass ein Zuschuss i. H. v. 5.000,00 € gewährt wird, die Zahlung allerdings erst bei Gründung der Genossenschaft erfolgt.

Es erfolgt eine Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Kunisch, Wolters, Peters, Pageler, Naß, Gulan und Schwaya sowie BM Fonck, die die Voraussetzung einer Genossenschaftsgründung, Art und Höhe etwaiger Dividenden und die zeitliche Notwendigkeit monetärer Unterstützung des "Hanselädchens" zum Inhalt hat.

Nachdem RM Kühnen beantragt, die Sitzung für fünf Minuten zu unterbrechen, formuliert BM Fonck einen Beschlussvorschlag, der die Gewährung eines Zuschusses i. H. v. 5.000,00 € mit der Maßgabe, dass die Auszahlung bei Nachweis der Genossenschaftsgründung geleistet wird, vorsieht und lässt über den Antrag auf Sitzungsunterbrechung abstimmen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Sitzung für fünf Minuten zu unterbrechen.

Nach Wiederaufnahme der Beratung wiederholt BM Fonck den Beschlussvorschlag und führt aus, dass die Genossenschaft den Zuschuss anfordern könne, sobald sie sich gegründet habe. Die Stadt Kalkar werde im Fall eines heutigen Beschlusses des Rates der Stadt über die Gewährung eines Zuschusses aber eine schriftliche Zuschusszusage ausstellen.

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:

Der zu gründenden Genossenschaft des "Hanselädchens" wird ein Zuschuss i. H. v. 5.000,00 € mit der Maßgabe, dass die Auszahlung bei Nachweis der Genossenschaftsgründung geleistet wird, gewährt.

Im Anschluss an die Beschlussfassung verweist Stadtverwaltungsrat Jaspers auf den Vorschlag zur Übertragung der Haushaltmittel von dem Projekt "Jung kauft Alt" zum Zweck der Gewährung des Zuschusses.

BM Fonck lässt über die Übertragung der Haushaltsmittel abstimmen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass die für den Zuschuss an das "Hanselädchen" erforderlichen Haushaltsmittel aus dem Projekt "Jung kauf Alt" bereitgestellt werden.