Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern sowie Bereitstellung einer Not-Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Stadt Kalkar

  • Antrag der CDU-Fraktion vom 21.10.2015
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.10.2015)

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 03.11.2015

Wortbeitrag


RM Leusch erläutert und begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

BM Dr. Schulz weist zunächst darauf hin, dass die Stadt bezüglich der Einrichtung einer Notunterkunft für Flüchtlinge in der Campinohalle und anschließend ab 16.02.2016 in der Dreifach-Sporthalle an die Bezirksregierung Düsseldorf herangetreten ist und dies dann so - also mit der Dreifach-Sporthalle als Notunterkunft - genehmigt wurde. Eine diesbezügliche Änderung müsste dann neu bei der Bezirksregierung beantragt werden.

Stadtangestellter Stechling verliest das Antwortschreiben der Bezirksregierung Düsseldorf, in dem diese Stellung zu dem Antrag der CDU-Fraktion nimmt:

„Zunächst bedanke ich mich bei Ihnen und der Stadt Kalkar herzlich für die Mühen, die Sie und die Stadt auf sich nehmen, um das Land bei der leider erforderlichen Notunterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen.

Soweit zwischenzeitlich von Interessensvertretern Ihrer Stadt darüber nachgedacht wird, die uns ursprünglich von Ihnen vorgeschlagene zeitweise Nutzung der Campinohalle und der Dreifachhalle am Schulzentrum (für ca. 10 Wochen) in eine andere, deutlich teurere Variante zu verändern, sehe ich dies kritisch.

Natürlich ist es denkbar, dass unabweisbare Entwicklungen Planungen hinfällig werden lassen und Vorschläge dementsprechend nicht umgesetzt werden können. Entsprechende Argumente habe ich aber nicht wahrgenommen.

Vor diesem Hintergrund sind wir beide, Sie als Kommune und ich als Vertreter des Landes auch in der Flüchtlingskrise den geltenden haushalterischen Grundsätzen verpflichtet, hier insbesondere dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung.

Insofern sehe ich, sofern von Ihnen keine stichhaltigen Argumente zur Abweichung von den bisherigen Planungen geltend gemacht werden, leider keine Möglichkeit einem Wechsel zu deutlich teureren Unterbringungsvarianten zuzustimmen.

Wie sich die Situation Ende April 2016 darstellt, muss dann in ca. einem halben Jahr neu diskutiert werden.

Ich bedauere Ihnen keine günstigere Antwort übermitteln zu können.“

In der sich anschließenden Beratung, an der sich die Ratsmitglieder Naß, Wenten, Kunisch, Klein, van de Löcht, Wolters, Kühnen, Pageler und Leusch beteiligen, werden die vorgesehene Einrichtung einer Notunterkunft in der Dreifach-Sporthalle und eventuell mögliche und von der Verwaltung zu prüfende Alternativen hierzu diskutiert. Dabei wird auch eingehend die Problematik der weiteren Unterbringung von Flüchtlingen erörtert, die wahrscheinlich spätestens nach Auslaufen der Notunterkunft, eventuell aber auch schon früher, wieder vermehrt der Stadt zugewiesen werden.

Stadtangestellter Stechling erläutert in diesem Zusammenhang nochmals die Gründe, die zu dem Beschluss geführt haben, der Bezirksregierung die Einrichtung einer Notunterkunft anzubieten.

Beschluss


BM Dr. Schulz fasst die Beratung zusammen und schlägt folgenden Beschluss vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Unterbringung von Flüchtlingen sofort Alternativlösungen zur Einrichtung von Aufnahmemöglichkeiten zu suchen; Kostenerstattungen sind zu prüfen. Ein Sachstandsbericht erfolgt in der nächsten Ratssitzung.

Diesem Beschlussvorschlag stimmt der Rat einstimmig zu.