Bebauungsplan Nr. 078 – Freizeitpark Wunderland Kalkar/Erweiterung –

  • Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
  • Beschluss über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlagennummer: 10/111
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.06.2015)

Sachverhalt


Seit 1995 wird auf dem ehemaligen Betriebsgelände des sogenannten "Schnellen Brüters" in Kalkar-Hönnepel ein Hotel- und Freizeitpark betrieben. Die Bezeichnung „Kernwasser-Wunderland Kalkar“ wurde im Jahre 2005 in „Wunderland Kalkar“ umgewandelt. Im Jahr 2012 wurde ein ca. 6.000 m² große Eventhalle auf dem Areal erstellt.

Somit dauert die Konversion des ehemaligen Kraftwerkstandortes durch Nachfolgenutzung seit fast 20 Jahren an, wobei sich der Hotel- und Freizeitpark baulich und funktional kontinuierlich weiterentwickelt und zu den etablierten Freizeit-, Tagungs- und Messestandorten am Niederrhein gehört.
In der Zeitspanne von 2015-2020 und darüber hinaus plant das Unternehmen weitere Schritte zur Standortsicherung und Entwicklung.
Die Vorhaben werden vor dem Hintergrund von unterschiedlichen Entwicklungsanforderungen an Freizeitparks notwendig, wobei sowohl die Outdoor- als auch die Indoor-Angebote kontinuierlich ausgebaut werden sollen, um den Freizeitpark über das Jahr möglichst gleichmäßig auslasten zu können. Zu den geplanten Veranstaltungen zählen u.a. Openair-Aktivitäten, wie z.B. der sog. Boeren-Treck, eine Präsentation von Traktoren im Außengelände des Freizeitparkes.

Der Rat der Stadt Kalkar hat erstmalig in seiner Sitzung am 30. August 2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 078 – Freizeitpark Wunderland Kalkar/Erweiterung – beschlossen. Ziel der Planung war die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Ausstellungen, Freizeitpark und Messen“ im Sinne des § 11 BauNVO. Die Lage dieses Aufstellungsbereiches entspricht weitestgehend der räumlichen Lage des aktuellen Planverfahrens. Diese Planung auf den bisher unbebauten Bereichen ist seinerzeit durch den Antragsteller allerdings nicht weiter verfolgt worden.

Das Planverfahren wurde aufgrund der oben beschriebenen Aktivitäten in veränderter Form erneut aufgenommen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Belange des Freizeitparkbetriebes auch bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durch die Darstellung eines Sondergebietes „Freizeitpark und freizeitparkaffine Nutzungen – hier: Sportpark“ – Berücksichtigung finden und durch den Bebauungsplan entsprechend konkretisiert werden.

Der Planbereich befindet sich außerhalb des ehemaligen Werksgeländes. In Ergänzung und Verlängerung zu dem bestehenden Gehöft sollen dort stufenweise Indoor-Sportangebote vorgesehen werden. Der Erweiterungsbereich soll drei Funktionsbereiche, die sich in einen Outdoor-Sportbereich für e-Sports (e-bike, e-trike, segway, etc.), einen Sportpark mit Sportfeldern und Sporthallen (von Fußball bis zu Trendsportarten) und eine Stellplatzanlage mit einer Notzufahrt aufteilen, erhalten.

Dazu soll ein Sondergebiet „Freizeitpark und freizeitparkaffine Nutzungen – Sportpark –" in einem einfachen Bebauungsplan festgesetzt werden (s. Anlage 3). Dieses gliedert sich im wesentlichen, von Westen aus gesehen, in einen Bereich mit Stellplätzen, einer Fläche für die Einrichtungen des Freizeitparks sowie einen Bereich für Natur und Landschaft.

Um diese Entwicklungen zu ermöglichen und die Zielstellung sowie den künftigen Inhalt des Bebauungsplanes entsprechend anpassen zu können, hat der Rat der Stadt Kalkar am 10.04.2014 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes neu gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB erfolgte am 16.05.2014 im Amtsblatt Nr. 9 für die Stadt Kalkar.

Zudem hat der Rat der Stadt Kalkar in seiner Sitzung am 10.04.2014 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Dabei wurden die Planunterlagen vom 26.05.2014 bis einschließlich den 27.06.2014 im Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Dabei wurden seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen oder Anregungen vorgebracht.

Darüber hinaus wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Schreiben vom 13.06.2014 gem. § 4a Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 078 – Freizeitpark Wunderland Kalkar/Erweiterung – der Stadt Kalkar zu äußern. Mit Schreiben vom 13.06.2014 wurde zudem gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden eingeleitet und durchgeführt. Dabei sind verschiedene Anregungen eingegangen, wobei u.a. die Themen Brücken, Bodendenkmäler, Höhe baulicher Anlagen, Artenschutz, Schall, Wasser, Brandschutz, Bergbau und Verkehr diskutiert wurden. Die Abwägungsvorschläge sind der Drucksache als Anlage 2 beigefügt.

Anschließend wurden verschiedene Gutachten erstellt, auf deren Grundlage der Planentwurf einschließlich Begründung sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet wurde (s. Anlage 1, 3, 4a, 4b und 4c). Dazu gehören eine archäologische Untersuchung, eine Artenschutzprüfung, eine FFH-Vorprüfung, eine Schalluntersuchung sowie ein Gutachten zu den Boden- und Versickerungsverhältnissen. Bei allen Gutachten wurden keine relevanten negativen Einflüsse der Planung festgestellt. Lediglich beim Artenschutzgutachten wurde eine planungsrelevante Art – der Steinkauz – festgestellt. Hier sind zur Verwirklichung des Vorhabens vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Daher werden zur Sicherung und Entwicklung des Lebensraumes des Steinkauzes auf einer ackerbaulich genutzten Fläche - Flur 2, Flurstücke 159, 165, 166, die sich in der Nähe ursprünglichen Habitats befindet, – eine Extensivwiese sowie eine Obstwiese angelegt.

Vor diesem Hintergrund können nun die nächsten Verfahrensschritte eingeleitet werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu fassen. Zudem schlägt die Verwaltung vor, die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit den ortsüblichen Bekanntmachungen im Amtsblatt.

Die Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes werden auf Kosten des Vorhabenträgers durch ein externes Fachbüro erbracht.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 / 54314000 (Bekanntmachungen).

Beschlussvorschlag


Zu den Anregungen wird – wie in der Anlage 2 zur Drucksache dargestellt – Stellung genommen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark Wunderland Kalkar/Erweiterung“ im Sinne des § 11 BauNVO zur räumlichen und funktionalen Erweiterung des bestehenden Freizeitparks Wunderland Kalkar.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 11.06.2015

Wortbeitrag


BM Fonck und SB Dr. Mörsen nehmen wieder am weiteren Sitzungsverlauf teil. RM Hell verlässt die Sitzung.

Stadtoberbaurat Sundermann erläutert den Inhalt der Drucksache.

RM Kühnen fragt, warum die geplanten neuen Gebäude auf der "grünen Wiese" und nicht auf den großflächigen, bereits versiegelten Parkplatzflächen des Wunderlands Kalkar errichtet werden.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass die Ausweisung auf den versiegelten Flächen zur Umsetzung des Nutzungskonzeptes nötig ist. Zudem sind die vorhandenen Stellplatzflächen zwingend zur Deckung des Stellplatznachweises erforderlich.

RM Kunisch fragt, ob die Planungen tatsächlich umgesetzt werden sollen.

Nach Einschätzung von Stadtoberbaurat Sundermann ist davon auszugehen.

SB Dr. Mörsen stellt fest, dass das Baufenster sehr groß ist und fragt, ob eine Teilung des Baufensters zur kleinteiligeren Steuerung der zukünftigen Bebauung sinnvoll sei.

Vorsitzender Naß antwortet, dass es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 078 lediglich um eine Grobplanung für die künftige Genehmigungsplanung handelt.

Stadtoberbaurat Sundermann ergänzt, dass die Festsetzung des Baufensters eine Bebauung innerhalb des Baufensters zulässt, jedoch nicht die Bebaubarkeit des gesamten Baufensters.

SB Dr. Mörsen fragt, ob es einen weiteren Bebauungsplan für das Plangebiet geben wird.

Stadtoberbaurat Sundermann verneint dies.

SB Dr. Mörsen fragt, ob die geplante Zufahrt über bereits bestehende Stellplätze sinnvoll sei, insbesondere im Hinblick auf Großveranstaltungen, und ob eine zusätzliche Anbindung an die Griether Straße (L 8) möglich sei.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass eine zusätzliche Zufahrt theoretisch möglich sei, aber Straßen NRW hinsichtlich zusätzlicher Grundstückszufahrten an Bundes- und Landstraßen außerhalb einer Ortsdurchfahrt grundsätzlich eine ablehnende Haltung einnehmen würde. Die Zufahrt über die bestehende, gut ausgebaute Anbindung sei aber auch umsetzbar.

SB Dr. Mörsen merkt an, dass das Zeichen für Versickerung (RV - Regenwasserversickerung) im Plan nicht gut lesbar ist.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass das Zeichen im Originalplan gut lesbar ist.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird - wie in der Anlage 2 zur Drucksache dargestellt - Stellung genommen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark Wunderland Kalkar/Erweiterung“ im Sinne des § 11 BauNVO zur räumlichen und funktionalen Erweiterung des bestehenden Freizeitparks Wunderland Kalkar.

Rat der Stadt, 25.06.2015

Wortbeitrag


RM Rottmann nimmt an der Beratung und der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 11.06.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird - wie in der Anlage 2 zur Drucksache dargestellt - Stellung genommen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark Wunderland Kalkar/Erweiterung“ im Sinne des § 11 BauNVO zur räumlichen und funktionalen Erweiterung des bestehenden Freizeitparks Wunderland Kalkar.