3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 041 – Sommerdick/Bovenholt

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
  • Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
Vorlagennummer: 10/147
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Der Verwaltung ist ein Antrag auf Änderung des o.g. Bebauungsplanes zugegangen. Die Antragssteller beabsichtigen eine Terrassenüberdachung auf dem Grundstück "An der Steinmühle 14" (Gemarkung Altkalkar, Flur 29, Flurstück 12) zu errichten.

Wie aus der Anlage 1 zur Drucksache (Ist-Zustand) ersichtlich ist, setzt der Bebauungsplan für den Teil des betreffenden Grundstücks ein Baufenster fest, auf dem die gewünschte Terrassenüberdachung planungsrechtlich nicht vollständig zulässig wäre.

Zur Umsetzung des geplanten Bauvorhabens ist eine Verbreiterung des Baufensters um 2 Meter notwendig.

Das Antragsbegehren ist in städtebaulicher Hinsicht vertretbar, da es sich lediglich um eine geringfügige Verbreiterung des Baufensters handelt und die Gebietscharakteristik des Wohngebietes auch weiterhin erhalten bleibt. Ebenfalls wird so den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen. Andere bestehende Festsetzungen werden nicht geändert.

Zur Sicherung eines einheitlichen Planungsrechtes wird die Verbreiterung des Baufensters auf das Nachbargrundstück (Gemarkung Altkalkar, Flur 29, Flurstück 11) ausgeweitet. (s. Anlage 2 z. Ds.).

Da sowohl die Grundzüge des Bebauungsplanes als auch die Baugebietscharakteristik nicht berührt werden, kann die Bauleitplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens und im Rahmen der Erstellung der Bauleitplanänderung.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 – Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen –.

Die Planungsleistungen werden durch die Verwaltung erbracht.

Beschlussvorschlag


Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 041 – Sommerdick-Bovenholt – wird, wie in der Anlage 2 z. Ds. dargestellt, beschlossen.

Gleichzeitig wird der Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 041 – Sommerdick-Bovenholt – gefasst.

Ziel ist die Neufestsetzung des Baufensters im Bereich der Flurstücke Gemarkung Altkalkar, Flur 29, Flurstücke 11 und 12 zur besonderen Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 20.08.2015

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 041 - Sommerdick-Bovenholt - wird, wie in der Anlage 2 zur Drucksache dargestellt, beschlossen.

Gleichzeitig wird der Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 041 - Sommerdick-Bovenholt - gefasst.

Ziel ist die Neufestsetzung des Baufensters im Bereich der Flurstücke Gemarkung Altkalkar, Flur 29, Flurstücke 11 und 12 zur besonderen Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.

Rat der Stadt, 27.08.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 20.08.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 041 - Sommerdick-Bovenholt - wird, wie in der Anlage 2 zur Drucksache dargestellt, beschlossen.

Gleichzeitig wird der Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 041 - Sommerdick-Bovenholt - gefasst.

Ziel ist die Neufestsetzung des Baufensters im Bereich der Flurstücke Gemarkung Altkalkar, Flur 29, Flurstücke 11 und 12 zur besonderen Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.